Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form (Dateien), Videos, usw.)

II. Urheberrecht

  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
    Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
    Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
  7. Die Negative/Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative/Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber privaten Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Bei kommerziellen Aufträgen – netto mit Hinweis auf die Mehrwertsteuer.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Die Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bestellungen, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Fertigstellung abgeholt werden, werden unfrei per Post an den Auftraggeber verschickt.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
  5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  6. Bilder/Aufnahmen sind Einzelstücke; gelingt eins nicht, berechtigt dies nicht zur Annahmeverweigerung der kompletten Serie seitens des Bestellers.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Negative/Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotografin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Abholung und Auswahl, sowie Einsichtnahme in eine Serie ist ausschließlich das Recht des Auftraggebers. Ermächtigt der Auftraggeber eine andere Person, so hat sich diese mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung des Auftraggebers als abhol-, einsicht- und / oder auswahlberechtigt auszuweisen.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann die Fotografin eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann die Fotografin Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Fotografin vorbehalten.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass die Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  4. Verspätet sich der Kunde um 30 Minuten oder mehr, ohne die Fotografin vorab zu informieren, so wird von einer Nichteinhaltung des Termins ausgegangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 50% des Grundpreises als Schadenersatz zu leisten. Terminabsagen müssen für Termine Dienstags bis Samstags 48 Stunden vorher, für Termine Montags 72 Stunden vorher erfolgen. Bei Terminen die ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden ist der Kunde verpflichtet, 50% des Grundpreises als Schadenersatz zu leisten. Bei kleinen Aufträgen, Wert weniger als € 30,00 u.ä. zu 100%.
  5. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, ist die Fotografin berechtigt folgende Stornogebühren zu erheben, die gegebenenfalls bei einem Neuauftrag verrechnet werden können…
  6. 35 % vom Auftragswert bei 120 Tagen vor Termin
    50 % vom Auftragswert bei 90 Tagen vor Termin
    65 % vom Auftragswert bei 60 Tagen vor Termin
    75 % vom Auftragswert bei 30 Tagen vor Termin
    85 % vom Auftragswert bei 14 Tagen vor Termin
    90 % vom Auftragswert bei 7 Tagen vor Termin
    100 % vom Auftragswert bei weniger als 7 Tagen vor Termin
  7. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  8. Erachtet die Fotografin den physischen Zustand (Müdigkeit, unrasiert, o.ä.) oder die Kleidung für den angegebenen Zweck als nicht optimal und weist ausdrücklich darauf hin, entstehen die Aufnahmen auf eigene Verantwortung. Eine Reklamation (Zitat: “Sie hatten Recht“) aufgrund der genannten „Mängel“ ist dann nicht zulässig.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.